Ausbildung – Bereich Pflege

Informationen zur Weiterbildung zur Praxisanleiterin/ zum Praxisanleiter

Für die praktische Ausbildung in den Einrichtungen wurden im Pflegeberufegesetz gesetzlich neue Anforderungen an die Praxisanleiter/innen festgelegt.

Voraussetzung ist eine mindestens 1-jährige Berufserfahrung im Einsatzbereich der Schüler/innen und eine berufliche Zusatzqualifikation von 300 Stunden.

In der neuen generalistischen Pflegeausbildung ist es wichtig, dass alle Bereiche der praktischen Ausbildung genügend qualifizierte Praxisanleiter/innen in der Ausbildung einsetzen können.

Die Abteilung Pflege an der Beruflichen Schule für Ernährung.Pflege.Erziehung (EPE) bietet im Schuljahr 21/22 eine berufsbegleitende Qualifizierung zur/zum Praxisanleiter/in an.

Der Besuch dieser Weiterqualifikation ist kostenlos, nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über die berufspädagogische Qualifikation zur praktischen Anleitung Auszubildender in der Pflege.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können auch schon während der Teilnahme an der Qualifizierung Anleitungsaufgaben in den Einrichtungen übernehmen.