Ausbildung – Bereich Pflege
Informationen zur Weiterbildung zur Praxisanleiterin/ zum Praxisanleiter
Für die praktische Ausbildung in den Einrichtungen wurden im Pflegeberufegesetz gesetzlich neue Anforderungen an die Praxisanleiter/innen festgelegt.
Voraussetzung ist eine mindestens 1-jährige Berufserfahrung im Einsatzbereich der Schüler/innen und eine berufliche Zusatzqualifikation von 300 Stunden.
In der generalistischen Pflegeausbildung ist es wichtig, dass alle Bereiche der praktischen Ausbildung genügend qualifizierte Praxisanleiter/innen in der Ausbildung einsetzen können.
Die Abteilung Pflege an der Beruflichen Schule für Ernährung.Pflege.Erziehung (EPE) bietet im Schuljahr jährlich eine berufsbegleitende Qualifizierung zur/zum Praxisanleiter/in an.
Der Besuch dieser Weiterqualifikation beläuft sich auf 230€ und mit bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über die berufspädagogische Qualifikation zur praktischen Anleitung Auszubildender in der Pflege.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können auch schon während der Teilnahme an der Qualifizierung Anleitungsaufgaben in den Einrichtungen übernehmen.